Mit Hilfe von Lebensversicherungen einer Tochtergesellschaft der Schweizer
Bank auf den Bermudas sollen Tausende Depotinhaber Geld verborgen haben.
ham. FRANKFURT, 11. Juli. Die deutschen Steuerbehörden prüfen derzeit rund 4000
in Deutschland ansässige Kunden der Credit Suisse, die in der Schweiz ihr Geld
verwalten lassen, ob sie Geld vor dem deutschen Fiskus hinterzogen haben. In
einzelnen Fällen ist es auch zu Hausdurchsuchungen gekommen. Ein Schwerpunkt der
Ermittlungen liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Schweizer Großbank warnte vorab
Kunden, denen sie spezielle Lebensversicherungen über ihre Depots gezogen hat,
vor den Ermittlern.
Nordrhein-Westfalen hat seit 2010 mindestens drei CDs mit Bankdaten aus der
Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein angekauft, mindestens eine davon stammt aus
der Credit Suisse, eine andere aus der Schweizer Bank Julius Bär. Nach
Ermittlungen gegen Credit Suisse und Julius Bär wegen Beihilfe zur
Steuerhinterziehung akzeptierte die Credit Suisse im September 2011 eine Strafe
von 150 Millionen Euro und Julius Bär eine von 50 Millionen Euro.
An diese Ermittlungen gegen die Bankmitarbeiter schlossen sich offenbar weitere
Ermittlungen gegen Kunden an. Ins Visier der Fahnder gerieten nun rund 4000
Kunden der Credit Suisse, die eine Lebensversicherung um ihre Depots gewickelt
haben. Ein derartiger Versicherungsmantel, unter dem Anleger in Aktien, Anleihen
und sonstige Wertpapiere investieren, ist seit langem üblich. Schließlich konnte
ein in Deutschland Steuerpflichtiger, der vor 2004 fünf Jahre in eine
Lebensversicherung einzahlte und für mindestens zwölf Jahre Laufzeit abschloss,
die Erträge steuerfrei vereinnahmen. Im Jahr 2005 kappte die Bundesregierung
dann das Steuerprivileg, Erträge aus Lebensversicherungen wurden zur Hälfte
steuerpflichtig. Dennoch bot die Credit Suisse auch ihren deutschen Kunden
zwischen 2005 und 2009 sogar verstärkt Lebensversicherungen ihrer
Tochtergesellschaft Credit Suisse Life mit Sitz auf den Bermuda-Inseln an.
Fachleute sehen einen Zusammenhang zwischen den Lebensversicherungen und der
EU-Zinsrichtline. Die Zinsrichtlinie stellte vom 1. Juli 2005 eine
grenzüberschreitende Zinsbesteuerung in der EU sicher. Auch die Schweiz schloss
sich der EU-Zinsrichtlinie an. Zwar mussten die Kundenvermögen nicht gemeldet
werden, aber die Banken der Eidgenossenschaft verpflichteten sich, von den
Zinseinnahmen ihrer Kunden zunächst 15, ab 2008 20 und ab 2011 35 Prozent anonym
an den deutschen Fiskus abzuführen. Die Bermuda-Lebensversicherunsmäntel, die
Credit Suisse, aber auch andere Banken um die Depots ihrer Kunden schneiderten,
seien eine Reaktion auf die EU-Zinsrichtlinie gewesen, sagen Fachleute. Die
Bermuda-Mäntel zeichnen sich dadurch aus, dass das gesamte Depot in der
Lebensversicherung geparkt wird. Während der Laufzeit fallen keine
Ausschüttungen an. Damit musste die depotführende Bank auch keine Steuer für den
Kunden anonym an den heimischen Fiskus abführen. Fachleute bestreiten nicht,
dass damit auch Schwarzgeld gewaschen wurde. Schließlich fällt es dem Fiskus
deutlich leichter, Schwarzgeld aufzuspüren, wenn plötzlich Zinseinnahmen - wenn
auch anonym - abgeführt werden. Steuerhinterziehung verjährt steuerrechtlich
nach zehn Jahren.
Credit Suisse preist die Lebensversicherung Life Portfolio International
hingegen nicht aus steuerlicher Sicht an. In einer vierseitigen
Produktbeschreibung findet sich erst fast am Ende lediglich der Hinweis,
Leistungen aus der Versicherung unterlägen "nicht dem EU-Steuerrückbehalt".
Außerdem heißt es: "Über die steuerliche Behandlung des Produktes empfehlen wir
den Investoren, sich in ihrem Domizilland bei einem Steuerberater zu
erkundigen." Die Lebensversicherung aus Bermuda wird in der Produktbeschreibung
vielmehr mit dem Argument beworben, sie erlaube, in verschiedene Anlagen wie
Aktien und Fonds zu investieren und gleichzeitig den Nachlass zu regeln.
Schließlich kann der Begünstigte einer solchen Versicherung frei gewählt werden.
Ob aber der in Deutschland steuerpflichtige Kunde der Credit Suisse Erträge
seiner Lebensversicherung doch dem Fiskus hätte angeben müssen, ist für die
Phase zwischen 2005 und 2009 umstritten. Erst ab 2009 habe der Gesetzgeber klare
Kriterien für die Anlagen und den Mindesttodesfallschutz getroffen, die
Lebensversicherungen erfüllen müssen, um anerkannt zu sein, sagten
Steuerfachleute. Bei zwischen 2005 und 2009 abgeschlossenen
Lebensversicherungsverträgen, wie sie jetzt im Visier der Steuerfahnder stehen,
hänge es wohl davon ab, wie stark deren Versicherungscharakter gewesen sei. Wer
aus Renditegründen auf die Kosten des Todesfallschutzes weitgehend verzichtet
habe, dem werde der deutsche Fiskus vermutlich unterstellen, er habe den
Lebensversicherungsmantel lediglich zur Steuerersparnis gewählt, sagte ein
Steuerberater dieser Zeitung.
Aus der Credit Suisse hieß es dazu am Mittwoch lediglich, schon bei
Vertragsabschluss seien die Kunden explizit darauf hingewiesen worden, dass die
steuerlichen Aspekte in ihrer eigenen Verantwortung lägen. Kunden hätten dies
auch durch Unterschrift bestätigen müssen. In den vergangenen Monaten habe die
Bank zudem von sich aus ihre Kunden auf die steuerliche Problematik der Verträge
hingewiesen und empfohlen, Steuerberater zu konsultieren und auch eine
Selbstanzeige in Erwägung zu ziehen.
Während die Credit Suisse die deutschen Ermittlungen gegen die Bank selbst und
ihre Mitarbeiter für beendet hält, ist in Frankreich die Schweizer Großbank UBS
ins Visier der Steuerbehörden geraten. Anscheinend wurden am Mittwoch Büros der
Bank in Lyon, Bordeaux und Straßburg durchsucht. Dem größten Schweizer
Geldinstitut wird Geldwäsche und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Auch die Privatwohnungen mehrerer UBS-Manager seien durchsucht worden, heißt es.
Ein Sprecher der UBS betonte, die Bank arbeite mit den Behörden zusammen.