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Bankenaufsicht aus dem Stegreif

13.09.2012


Die EZB soll schon von Januar an Großbanken überwachen / Ungeklärte Organisationsfragen


Der EZB-Rat wird künftig über die Leitzinsen und über das Wohl und Wehe der
Banken entscheiden.
ruh. FRANKFURT, 12. September. Geht es nach der EU-Kommission, wird Europas
einheitliche Bankenaufsicht ein Schnellschuss: Schon vom 1. Januar 2013 an soll
die Europäische Zentralbank (EZB) damit beginnen, insbesondere die Banken in den
Krisenländern zu beaufsichtigen. Spätestens von Juli an soll sie alle systemisch
wichtigen Großbanken beaufsichtigen, von 2014 an wäre sie für die Stabilität
aller Kreditinstitute im Euroraum verantwortlich. Wie soll das gelingen mit
einem neuen rechtlichen Rahmen und einer Belegschaft von etwa 1400
Beschäftigten, die schon jetzt über zu große Arbeitsbelastung klagen?

Die Detailarbeit solle weiter von den nationalen Aufsichtsbehörden der 17
Mitgliedsländer erledigt werden, lautet die gängige Antwort. Wie die
Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsehern gestaltet werde, das müsse sich in
den kommenden Monaten finden. Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte am Mittwoch
aber vor übereilten Zeitplänen in der Umsetzung der europäischen Bankenaufsicht.
Es könne nicht darum gehen, "dass sie möglichst schnell in Kraft tritt, aber
dann nicht funktioniert". Die EZB begrüßte den Vorschlag der Europäischen
Kommission. Er lege das Fundament für eine Finanzmarktunion, mit der Aussicht
auf Sicherung der Finanzstabilität in der Europäischen Union, heißt es in einer
Mitteilung der EZB.

Die Zentralbank wird künftig formal alle Banken im Euroraum beaufsichtigen. Ein
Anliegen, gegen das sich vor allem die deutschen Sparkassen und
Genossenschaftsinstitute heftig wehren. Das sei "Bankenaufsicht nach der
Rasenmähermethode", schimpfte der Bundesverband Öffentlicher Banken am Mittwoch,
während die privaten Banken eine einheitliche Aufsicht befürworten.

Der Streit könnte schon bald an Bedeutung verlieren, denn die EZB will in
Wahrheit gar nicht jeder Sparkasse der Provinz in die Bücher schauen. Sie hat es
auf die drei Dutzend Großbanken abgesehen - eine Liste der systemisch wichtigen
Banken soll im März veröffentlicht werden. Alle anderen sollen wie bisher von
den nationalen Notenbanken überwacht werden.

Zugleich will die EZB jedoch das Recht, die Aufsicht über kleinere Banken an
sich zu ziehen, wenn diese zum Risiko für das Bankensystem werden. Mit Blick
etwa auf die spanische Bankia, die wohl nicht von vorneherein als systemisch
wichtige Großbank gegolten hätte, später aber zu einem europaweiten Störfaktor
wurde, hat dieses Verfahren auch Anhänger in der Bundesbank. Vorstandsmitglied
Andreas Dombret skizzierte vor einigen Tagen die Zuständigkeit einer zentralen
Bankenaufsicht mit einem solchen Wahlrecht. Die Bundesbank ist zwar
grundsätzlich dagegen, dass der EZB die zentrale Rolle in der Bankenaufsicht
zugesprochen wird, weil sie insbesondere vor dem Interessenkonflikt zwischen
Aufsicht und Geldpolitik warnt. Doch wenn schon der Fehler gemacht sei, dass die
EZB zum Aufseher werde, dann müsse die Zentralbank auch sehr weitgehende
Befugnisse erhalten und für alle Kreditinstitute zuständig sein, heißt es im
Umfeld der Bundesbank.

Um dem drohenden Interessenkonflikt vorzubeugen - eine für die Sicherung der
Preisstabilität erforderliche Zinserhöhung könnte zum Beispiel ausbleiben, weil
sie die Stabilität der Banken beeinträchtigt -, sollen Geldpolitik und
Bankenaufsicht organisatorisch getrennt sein. Doch das wird wohl ein frommer
Wunsch bleiben. Um die geforderte Trennung zu demonstrieren, wird zwar ein
zweiter Rat für die Bankenaufsicht installiert. Ihm werden aber überwiegend die
selben Personen wie die im geldpolitischen Rat angehören, denn berufen werden
sollen vier EZB-Direktoren, dazu ein aus dem EZB-Rat gewählter Vorsitzender und
dessen Stellvertreter sowie 17 Repräsentanten der nationalen Aufsichtsbehörden.
In mindestens 14 der 17 Mitgliedsländer dürfte das der Notenbankgouverneur sein.
Deutschland hätte wohl die Wahl zwischen dem Bundesbankpräsidenten und der
Präsidentin der Aufsichtsbehörde Bafin.

Dieses neue Gremium für die Bankenaufsicht arbeitet dem in weiten Teilen
identischen EZB-Rat zu, der die endgültige Entscheidungsgewalt hat. Letztlich
werden über Bankenaufsicht und Geldpolitik also dieselben Personen entscheiden.
Der Rat der Europäischen Zentralbank wird künftig über die Leitzinsen und über
das Wohl und Wehe der Banken entscheiden. Es wird lediglich separate Termine
dafür geben.

Die EZB hat Großes vor und hofft auf weitere Schritte. Komplementär zur
zentralen Bankenaufsicht seien ein gemeinsames Regime für die Abwicklung maroder
Banken und eine gemeinsame Einlagensicherung, heißt es im Umfeld der
Zentralbank. Allerdings könne die Bankenaufsicht auch ohne diese weitergehenden
Schritte arbeiten, die wegen der Vergemeinschaftung der Ausfallrisiken besonders
von Deutschland kritisch bewertet werden.