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Arbeitszeiten

Das ist doch keine Arbeit

21.06.2012


Die Zeiten sind vorbei, in denen Mitarbeiter ihre Arbeit am Schreibtisch zwischen 9 und 17 Uhr erledigten. Dienstreisen, Conference Calls und ständige Erreichbarkeit durch Smartphhones lassen die Grenzen des Arbeitszeitrechts verschwimmen. Ein Ratgeber für Randfälle.

Von Corinna Budras



21. Juni 2012 48 Stunden in der Woche, durchschnittlich acht Stunden am Tag, mehr als zehn Stunden dürfen es gar nicht werden, zwischen den Arbeitstagen eine ununterbrochene Ruhephase von elf Stunden und am Sonntag nur ausnahmsweise - das sind die Grenzen, die das deutsche Arbeitzeitgesetz vorgibt. Wer jetzt nachrechnet und sich erstaunt am Kopf kratzt, der liegt offensichtlich öfter darüber - und ist nicht allein. „Gegen das Arbeitszeitgesetz wird in Deutschland inzwischen reihenweise verstoßen“, sagt der Münchner Arbeitsrechtler Marcel Grobys, der Unternehmen und Betriebsräte berät. Das hat selbst Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf den Plan gerufen, die Arbeitgeber ermahnte, die geltenden Vorschriften zu beachten. In Zeiten, in denen Kosten gekürzt und Personal eingespart werden müssen, verteilt sich immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern.

Hinzu kommen arbeitsrechtliche Grenzfälle wie Dienstreisen oder die permanente Erreichbarkeit über Smartphones. In internationalen Konzernen verschiebt sich die Kernarbeitszeit zudem oft in die amerikanische Zeitzone. Wird die Schmerzgrenze überschritten, können Arbeitnehmer - meist mit Hilfe ihres Betriebsrates - auf die Einhaltung der Gesetze pochen. Weigert sich der Arbeitgeber, können die regionalen Arbeitsschutzbehörden eingeschaltet werden. Dann muss das Unternehmen darlegen, wie es seiner Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeiten nachkommt. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von maximal 15.000 Euro - je Tag und Arbeitnehmer.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Cyprian Koscielniak

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