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Arbeitsrecht

Heimlichkeit zahlt sich nicht aus

28.06.2012


Ein Chefarzt hat bei seiner Einstellung verschwiegen, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn lief. Daraufhin wurde er sofort entlassen. Jetzt hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden: Die fristlose Kündigung war rechtens.



28. Juni 2012 Verschweigt ein Chefarzt bei seiner Einstellung Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren, darf er fristlos entlassen werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden.

Im konkreten Fall hatte zum 1. November 2009 ein habilitierter Facharzt bei einem Krankenhaus im Raum Darmstadt als Leiter der Gynäkologie und Geburtshilfe angefangen. Der Arzt unterzeichnete dabei nach Angaben des Gerichts eine Erklärung, wonach unter anderem kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Er verpflichtete sich außerdem, eingeleitete Verfahren oder Verurteilungen zu melden.

Text: dpa

Bildmaterial: dpa

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