Gerichtsurteil
Wer sein Studium schneller beendet als es die Regelstudienzeit vorsieht, muss keine Studiengebühren mehr bezahlen. Das jedenfalls gilt für öffentliche Hochschulen. Ein Schnell-Student einer privaten Hochschule wollte nun ebenfalls vorzeitig seine Zahlungen einstellen. Zu Unrecht, entschied ein Gericht.

19. Juli 2012 Marcel Pohl hat bisher eine Blitz-Karriere hingelegt: Abitur, Banklehre und parallel das Studium an einer privaten Hochschule. Jetzt hat der 22-Jährige seinen Master-Titel in Finanz- und Rechnungswesen in der Tasche, dafür brauchte er keine vier Semester. Die Zahlung seiner Studiengebühren stellte er kurzerhand ein, um einen fünfstelligen Betrag zu sparen - zu Unrecht allerdings, wie jetzt ein Gericht entschied.
Wer an einer privaten Hochschule sein Studium verkürzt, muss demnach trotzdem die kompletten Studiengebühren zahlen. Denn private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den Semesterbeiträgen öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis für das Studium, verkündete das Amtsgericht Arnsberg am Mittwoch (Az: 12 C 64/12). Damit gab das Gericht der Dortmunder Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in einer Klage gegen den ehemaligen Studenten Recht.
Text: DPA
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