Die Zeiten sind längst vorbei, in denen Mitarbeiter ihre Arbeit am
Schreibtisch zwischen 9 Uhr und 17 Uhr erledigten. Dienstreisen, Conference
Calls und die ständige Erreichbarkeit durch Smartphones lassen die Grenzen des
deutschen Arbeitszeitrechts verschwimmen. Ein Ratgeber für Randfälle.
Von Corinna Budras
48 Stunden in der Woche, durchschnittlich acht Stunden am Tag, mehr als zehn
Stunden dürfen es gar nicht werden, zwischen den Arbeitstagen eine
ununterbrochene Ruhephase von elf Stunden und am Sonntag nur ausnahmsweise - das
sind die Grenzen, die das deutsche Arbeitzeitgesetz vorgibt. Wer jetzt
nachrechnet und sich erstaunt am Kopf kratzt, der liegt offensichtlich öfter
darüber - und ist nicht allein. "Gegen das Arbeitszeitgesetz wird in Deutschland
inzwischen reihenweise verstoßen", sagt der Münchner Arbeitsrechtler Marcel
Grobys, der Unternehmen und Betriebsräte berät. Das hat selbst
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf den Plan gerufen, die
Arbeitgeber ermahnte, die geltenden Vorschriften zu beachten (F.A.Z. vom 13.
Juni 2012). In Zeiten, in denen Kosten gekürzt und Personal eingespart werden
müssen, verteilt sich immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern.
Hinzu kommen arbeitsrechtliche Grenzfälle wie Dienstreisen oder die permanente
Erreichbarkeit über Smartphones. In internationalen Konzernen verschiebt sich
die Kernarbeitszeit zudem oft in die amerikanische Zeitzone. Wird die
Schmerzgrenze überschritten, können Arbeitnehmer - meist mit Hilfe ihres
Betriebsrates - auf die Einhaltung der Gesetze pochen. Weigert sich der
Arbeitgeber, können die regionalen Arbeitsschutzbehörden eingeschaltet werden.
Dann muss das Unternehmen darlegen, wie es seiner Pflicht zur Einhaltung der
Arbeitszeiten nachkommt. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von maximal 15 000 Euro
- je Tag und Arbeitnehmer.
Conference Call zu später Stunde.
Wenn die junge Kommunikationsberaterin gefragt wird, was sie an ihrem
Arbeitgeber so schätzt, kommt es wie aus der Pistole geschossen: "die
Internationalität". Sie arbeitet in einem amerikanischen Unternehmen,
Firmensprache ist selbstverständlich Englisch, der Austausch mit den Kollegen in
New York und Washington funktioniert reibungslos. Wenn nur die vielen Conference
Calls nicht wären - meist natürlich zu Zeiten, die den Kollegen in Übersee in
den Kram passen. An der amerikanischen Ostküste steht keiner früher auf, nur
damit die deutsche Kollegin mit ihrem zeitlichen Vorsprung von sechs Stunden
rechtzeitig in den Feierabend gehen kann. Ganz im Gegenteil: Die größten
Probleme tauchen pünktlich am Freitagnachmittag auf, kurz bevor das Wochenende
naht. In Frankfurt ist der Schreibtisch schon aufgeräumt, dann kommt die
Nachfrage: Kurze telefonische Abstimmung um halb drei ist doch kein Problem?
Natürlich amerikanischer Zeit.
Arbeitsrechtlich wird das zum Problem, wenn sich damit die Erwartung verbindet,
dass die Kollegin die Zeit bis zum Beginn des Conference Calls um 20.30 Uhr mit
Arbeit verbringt und das Besprochene auch noch zeitnah umsetzt. Für
Führungskräfte gelten diese Grenzen zwar nicht, aber so weit hat sie es noch
nicht geschafft, was sich auch auf dem Gehaltszettel bemerkbar macht. Damit ist
der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz programmiert, denn nach zehn Stunden
sollte endgültig Schluss sein. Die Lösung könnte gleichzeitig ein Kompromiss
sein, der beiden Seiten dient: Tasche packen, ab ins Wochenende und am Abend von
zu Hause aus in den Conference Call einwählen. Auch wenn der Schreibtischstuhl
dann mit dem Sofa vertauscht wird - normale Arbeitszeit ist das natürlich
trotzdem.
Smartphone für alle Fälle.
Am Anfang ist die Begeisterung meist groß: So ein iPhone oder Blackberry ist
schon schick, im Freundeskreis lässt sich damit oft noch punkten - und wenn
nicht, ist es allerhöchste Zeit, dass man sich endlich eins anschafft. Umso
besser, wenn der Arbeitgeber eins spendiert - und dann auch noch die private
Nutzung gestattet. Bemerkenswert, wie viel Zeit man damit verplempern kann.
Plötzlich werden E-Mails geschrieben, die vorher nie das Licht der Welt erblickt
hätten: "Interessanter Aspekt. Bin grad unterwegs. Melde mich später."
Erkenntnisgewinn gleich null. Hauptsache, der Chef ist beruhigt. Und fühlt sich
ernst genommen.
Doch auch solche Beruhigungspillen kosten Zeit - die einem keiner vergütet. Denn
die wenigsten Unternehmen ordnen ausdrücklich an, rund um die Uhr erreichbar zu
sein. In einem solchen Fall ist nämlich klar, wenn es tarifliche oder
betriebliche Vereinbarungen gibt, wie eine solche Rufbereitschaft zu vergüten
ist. Und auf diese Sonderbezahlung kann ein Mitarbeiter nach der Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts auch pochen (Az.: 6 AZR 900/98). Viel problematischer
ist dagegen der Standardfall: Der Chef legt das Smartphone auf den Tisch und
sagt: "Ich melde mich." Wenn dann eine wichtige E-Mail nicht beantwortet wird,
gibt es Ärger.
Spätestens nach einem solchen Eklat sollten Mitarbeiter in die Offensive gehen
und den Chef um eine ausdrückliche Regelung bitten - die sich natürlich an den
Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes orientieren muss. Und die ununterbrochene
Ruhephase von elf Stunden gilt auch für die Rufbereitschaft. Wer übrigens
während dieser Rufbereitschaft einen geschäftlichen Anruf entgegennimmt oder
eine E-Mail tippt, leistet Arbeit.