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Neues EU-Kartellverfahren gegen Microsoft

18.07.2012


Almunia bemängelt fehlende Auswahl von Browsern


wmu. BRÜSSEL, 17. Juli. Die Europäische Kommission hat am Dienstag ein
neues Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern Microsoft eröffnet. Sie wirft
dem Unternehmen vor, gegen die sogenannten Verpflichtungszusagen verstoßen zu
haben, die es der Kommission 2009 ermöglicht hatten, ein früheres Verfahren
straffrei zu beenden. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte in Brüssel,
nach den Erkenntnissen seiner Behörde biete Microsoft seinen Kunden seit Februar
2011 nicht mehr - wie zugesagt - die Möglichkeit, in seinem Betriebssystem
Windows zwischen verschiedenen Web-Browsern zu wählen.

Diese Zusage war im Dezember 2009 die wichtigste Voraussetzung dafür gewesen,
dass die Kommission das Kartellverfahren gegen das Unternehmen wegen der
Kopplung von Microsoft-Programmen an Windows eingestellt hatte. Almunia drohte
dem Konzern mit "schweren Konsequenzen". Wenn sich die Vorwürfe bestätigten,
"wird es Sanktionen geben", sagte er.

Microsoft räumte den Verstoß am Dienstag umgehend ein und versprach Abhilfe.
Wegen eines "technischen Fehlers" sei die im Februar 2011 gelieferte
Software-Aktualisierung Service Pack 1 für Windows 7 nicht mit dem
Auswahlbildschirm für die freie Wahl des Web-Browsers ausgeliefert worden,
teilte das Unternehmen in einer Erklärung mit. "Wir haben jüngst herausgefunden,
dass wir versäumt haben, die Software für den Auswahlbildschirm an rund 28
Millionen Computer mit Windows 7 zu beliefern", hieß es in der Mitteilung. Man
verstehe, dass die Behörde weitere Sanktionen aussprechen werde. "Wir bedauern
diesen Fehler zutiefst und entschuldigen uns dafür."

Nach Angaben des Konzerns ist der Fehler erst Anfang Juli "entdeckt" worden.
Zwei Tage danach habe man bereits eine neue Software an die Nutzer verschickt.
Es sei auch sichergestellt, dass alle neuen Computer mit Windows 7 diese
erhielten. Auswärtige Fachleute seien damit beauftragt worden, die Gründe für
den technischen Fehler herauszufinden und Vorschläge zu machen, wie so etwas in
Zukunft vermieden werden könne. Microsoft bietet der Kommission ferner an, die
Gültigkeit der bisher bis 2014 befristeten Auflagen um weitere 15 Monate zu
verlängern.

Das neue Verfahren geht auf eines von mehreren Kartellverfahren gegen Microsoft
zurück. Der Kernvorwurf lautete, das Unternehmen kopple ein Softwareprodukt
unrechtmäßig mit seinem Betriebssystem Windows. Während Microsoft in einem
ersten Verfahren - es ging um die Kopplung des Microsoft Media Players an
Windows - zwischen 2004 und 2007 gegen die Brüsseler Auflagen juristisch
vorgegangen war und im Ergebnis hohe Strafen in Kauf nehmen musste, hatte das
Unternehmen im Verfahren um den Internet Explorer aus Angst vor weiteren Strafen
der EU-Behörde angeboten, den Vorwurf der unrechtmäßigen Kopplung auszuräumen.

Der Konzern verpflichtete sich damals, in seinem neuen Betriebssystem Windows 7
den Nutzern die Wahl zwischen unterschiedlichen Web-Browsern zu lassen. Alle
Windows-Versionen sollten mit einem Auswahlfenster ausgestattet werden, das die
Wahl zwischen insgesamt zwölf unterschiedlichen Browsern erlaubte, darunter
Chrome von Google und Firefox von Mozilla. Das Angebot wurde durch eine neue
Bestimmung im Kartellverfahrensrecht möglich, mit der Streitigkeiten in
Wettbewerbsfällen schneller gelöst werden soll.

Danach kann die Kommission die Selbstverpflichtung eines Unternehmens für
juristisch bindend erklären und für den Fall der Befolgung auf Bußgelder
verzichten. Das Unternehmen entging so einem Bußgeld, das nach damaligen
Schätzungen wohl über zwei Milliarden Euro betragen hätte.

Wie hoch die Buße nun ausfallen könnte, wenn sich die Vorwürfe bestätigen, blieb
am Dienstag offen. Im Prinzip könnte die EU-Behörde eine Strafe von bis zu 10
Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängen. Almunia sagte
lediglich, es werde zu berücksichtigen sein, dass sich Microsoft zum
wiederholten Male nicht an Auflagen halte.

2008 hatte die Kommission wegen der Nichtbefolgung von Auflagen in einem anderen
Fall ein Rekordzwangsgeld von knapp 900 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt.
(Kommentar, Seite 16.)