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Schärfere Strafen für Unternehmen

14.08.2012



jja. BERLIN, 13. August. Gesetzesverstöße sollen Unternehmen deutlich
teurer zu stehen kommen. So wird die Höchstgrenze für Geldbußen von einer
Million auf 10 Millionen Euro heraufgesetzt. Dies sieht ein Entwurf zur Änderung
des Ordnungswidrigkeitengesetzes vor, den Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Kabinett zugeleitet hat. "Angesichts der
insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität erzielten Vermögensvorteile
erscheint der geltende Bußgeldrahmen nicht mehr angemessen", heißt es in der
Begründung. Das Höchstmaß kann zwar überschritten werden, um Gewinne aus einer
Straftat abzuschöpfen. So bekam der Elektrokonzern Siemens nach der
Korruptionsaffäre einen Bußgeldbescheid über 395 Millionen Euro. Doch wurde
damit fast ausschließlich der Gewinn aus den Bestechungsfällen eingezogen. Auch
die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
empfahl Deutschland, die Obergrenze auf ein "abschreckendes" Niveau zu erhöhen.

Die Verschärfung gilt für alle Verfehlungen, für die Leitungspersonen eines
Unternehmens verantwortlich sind. Eine besondere Bedeutung hat dies für die
Vernachlässigung von Aufsichtspflichten. Bei solchen Verstößen gegen die
"Compliance" haftet es dann nämlich auch beispielsweise für Schmiergeldzahlungen
oder Preisabsprachen seiner Vertriebsmitarbeiter.

Ferner soll die Reform sicherstellen, dass Unternehmen sich nicht länger durch
"gesellschaftsrechtliche Gestaltungen" einer Strafe entziehen können. Der
Bundesgerichtshof hatte in einem Kartellverfahren festgestellt, dass ein
Rechtsnachfolger nur dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er ganz
oder nahezu identisch ist mit der Vorgängerfirma, in der die Verstöße begangen
wurden.