Home


FAZ.NETStellenangebote für Fach- und Führungskräfte auf FAZjob.NET, jetzt informieren
Das Jobportal für Fach- und Führungskräfte

Twitter - FAZjob.NET Facebook - FAZjob.NET


Personal verzweifelt gesucht

09.06.2012



Unternehmen brauchen zunehmend Fachkräfte. Bislang vernachlässigte Gruppen
werden mobilisiert. Das Arbeitsrecht macht jetzt schon viel möglich.
Von Corinna Budras
Reden Unternehmensführer über die Zukunft, dauert es nicht lange, bis das
drohende Wort "Fachkräftemangel" fällt. Arbeit wird es künftig im Übermaß geben
- nur in Zeiten geringer Geburtenraten bald niemanden mehr, der sie ausführt.
Deshalb, so ist man sich oft einig, müssen die stillen Reserven gehoben werden.
Darunter fallen besonders drei Gruppen: Frauen, Ausländer und ältere
Mitarbeiter, die bis vor wenigen Jahren trotz ihrer umfassenden Erfahrungen
frühzeitig aufs Altenteil geschoben wurden. Rechtlich gibt es für die
Mobilisierung neuer Arbeitskräfte schon mehr Möglichkeiten, als viele meinen:
Ältere Mitarbeiter Schon in den kommenden 13 Jahren wird die Lücke nur allzu
deutlich: Die Zahl der erwerbstätigen Personen zwischen 20 und 64 Jahren
schrumpft von 50 Millionen in diesem Jahr auf 45 Millionen im Jahr 2025.
"Retention statt Altersteilzeit" heißt deshalb die Devise, die der
Arbeitsrechtler Thomas Thees von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft neudeutsch
ausgibt. "Halten statt Abschieben" könnte man stattdessen formulieren.

Und viele Ältere wollen auch arbeiten, wie jüngst der Fall eines 62 Jahre alten
Geschäftsführers einer Kölner Klinik zeigte, den der Bundesgerichtshof zu
entscheiden hatte. Darin legten die Karlsruher Bundesrichter zum ersten Mal
fest: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt zumindest in einigen
Bereichen auch Geschäftsführer. Sie können sich ebenso wie normale Arbeitnehmer
gegen eine Diskriminierung wegen des Alters vor Gericht wehren, wenn sie bei der
Verlängerung ihres Vertrags zugunsten eines Jüngeren den Kürzeren zogen (Az.: II
ZR 163/10).

Auch Rentner sind in Unternehmen inzwischen häufiger gesehen, das deutsche
Sozialrecht macht es möglich. Wer das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65
Jahren überschritten hat, kann sich neben seiner Rente noch etwas dazuverdienen,
ohne in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen zu müssen.
Allerdings gilt dies nicht für die Arbeitgeberseite. Unternehmen müssen auch
weiterhin den vollen Sozialversicherungsbeitrag abführen, damit Rentner nicht
billiger werden als normale Arbeitnehmer. Auch für Beschäftigte mit vorzeitiger
Rente oder Teilrente gibt es Anreize, wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren:
Bis zu 400 Euro dürfen sie hinzuverdienen, ohne dass der Betrag von der Rente
abgezogen wird. Bei der Kündigung werden die älteren Mitarbeiter ebenfalls nicht
schlechter gestellt - im Gegenteil. Die Tatsache, dass ältere Mitarbeiter einen
Rentenanspruch haben, macht es bei betriebsbedingten Entlassungen nicht
leichter, sie zugunsten jüngerer Mitarbeiter wieder auf ihr Altenteil
abzuschieben. Das darf kein Kriterium für die Sozialauswahl sein.

Zudem hat der Gesetzgeber es Unternehmen ermöglicht, mehr ältere Menschen ab 52
Jahren befristet einzustellen. Wenn sie vorher mindestens vier Monate ohne
Beschäftigung waren, können Firmen ergrautes Personal zeitweise einstellen und
die Befristung über einen Zeitraum von fünf Jahren immer wieder verlängern -
egal ob sie vorher schon einmal in dem Unternehmen gearbeitet haben oder nicht.
Bei jüngeren Mitarbeitern ist das anders: Sie dürfen ohne triftigen Grund wie
eine Schwangerschaftsvertretung nur über einen Zeitraum von zwei Jahren
befristet eingestellt werden; und auch nur dann, wenn sie in den drei Jahren
zuvor nicht schon einmal beim gleichen Arbeitgeber angestellt waren. Damit
sollen Kettenbefristungen vermieden werden, bei denen Arbeitnehmer über Jahre
hinweg in einer unsicheren Situation leben müssen. Kann der Arbeitgeber jedoch
gute Gründe anführen, sind Befristungen nahezu endlos möglich.

In Unternehmen ist es außerdem oft üblich, ehemalige Mitarbeiter weiter als
Berater zu beschäftigen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Doch davor
kann Luther-Partner Thees nur warnen: Eine faktische Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses "unter anderer Flagge" führe zu einer
Scheinselbständigkeit, betont er.

Ausländische Arbeitnehmer Auch den Reiz ausländischer Arbeitnehmer haben
Unternehmen inzwischen entdeckt. Sie lockern in vielen Betrieben und auf vielen
Positionen das Bild einer alternden, meist männlichen Arbeitsbevölkerung auf. Am
leichtesten ist es naturgemäß für Arbeitnehmer aus der Europäischen Union (EU),
in Deutschland zu arbeiten, schließlich gilt außer bei Bürgern aus Bulgarien und
Rumänien im ganzen EU-Gebiet die Freizügigkeit. Sie dürfen ohne Visum einreisen
und in Deutschland leben, auch wenn sie noch eine Arbeit suchen. Leben sie
länger als drei Monate hier, müssen sie jedoch beim Einwohnermeldeamt vorstellig
werden. Menschen aus Nicht-EU-Ländern wie Island, Norwegen und Liechtenstein
werden auf Basis von EU-Assoziationsabkommen genauso behandelt, ähnlich ist es
bei Schweizern. Sie brauchen allerdings noch eine formale Aufenthaltserlaubnis.
Bulgaren und Rumänen benötigen trotz des EU-Beitritts im Jahr 2007 dagegen bis
zum 1. Januar 2014 noch eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie hier arbeiten wollen.
Ausnahmen gibt es nur für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einer
entsprechend qualifizierten Beschäftigung.